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Sofortiges Verbot von Feuerwerk - auch am 1. August 2022

Weiterhin grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) im Kanton Aargau

Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 27. Juli 2022 ein Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.

Nähere Infos finden Sie hier:

Merkblatt Gefahrenstufe 4 mit Feuerwerksverbot [pdf, 312 KB]

Medienmitteilung vom 27. Juli 2022 [pdf, 282 KB]