Sofortiges Verbot von Feuerwerk - auch am 1. August 2022
Weiterhin grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) im Kanton Aargau
Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 27. Juli 2022 ein Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.
Nähere Infos finden Sie hier:
Merkblatt Gefahrenstufe 4 mit Feuerwerksverbot [pdf, 312 KB]