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Hundehaltung

Es wird vermehrt festgestellt, dass Hundebesitzer ihre Hunde auf dem Schulareal frei herum laufen lassen. Gemäss gültigem Polizeireglement sind Hunde im Bereich von Schul- und Sportanlagen zwingend an der Leine zu führen. Die Hundebesitzer werden demnach gebeten, ihre Hunde künftig auf der Schul- und Sportanlage an der Leine zu führen und den Hundekot entsprechend zu entsorgen. Besten Dank!