Zählung der leer stehenden Wohnungen/Häuser per 1. Juni 2022
Das Bundesamt für Statistik hat, für die Erhebung der Leerwohnungszählung, als Stichtag den 1. Juni 2022 festgelegt. Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leer stehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens 24. Mai 2022 der Gemeindekanzlei Münchwilen zu melden (062 866 60 30 oder gemeinde@muenchwilen-ag.ch ). Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.