Ersatzwahl eines Mitglieds für das Wahlbüro für den Rest der Amtsperiode 2022-2025, angemeldete Kandidatin, stille Wahl
Nachdem während der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro, gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), nachstehende Person in stiller Wahl als Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 als gewählt erklärt:
- Weber Priska, geb. 1986, von Glarus GL, Bahnstrasse 17, 4333 Münchwilen
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.