Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachnominationsfrist
Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wählvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Münchwilen AG zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, d.h. bis Montag, 11. April 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros wurde folgende Kandidatin angemeldet:
- Weber Priska, geb. 1986, von Glarus GL, Bahnstrasse 17, 4333 Münchwilen
Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.