Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Jean-Claude Donelli hat infolge Wegzug aus der Gemeinde Münchwilen AG den Rücktritt als Mitglied des Wahlbüros auf 31. März 2022 mitgeteilt. Der Gemeinderat dankt Jean-Claude Donelli für seinen Einsatz und wünscht ihm alles Gute, beste Gesundheit und Zufriedenheit.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf 15. Mai 2022 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Münchwilen AG bis am Freitag, 1. April 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Das Anmeldeformular finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.muenchwilen-ag.ch/politik/abstimmungen-wahlen.html/105