Krankenkassen-Prämienverbilligung 2022
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter www.sva-ag.ch/pv-online bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch für 2022 verwirkt! Wenn Sie keinen Code erhalten haben, aber der Ansicht sind, im Jahr 2022 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, können Sie auf der Webseite www.sva-ag.ch/pv einen Code anfordern. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde gestellt werden. Für Fragen zur Prämienverbilligung stehen Ihnen die SVA Aargau (062 836 81 81) oder die SVA-Gemeindezweigstelle (062 866 60 30) gerne zur Verfügung.