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Einjähriges Berufkraut, Neophyt in unseren Gärten

In den Gärten, Wiesen und an Strassenrändern in unseren Gemeinden verbreitet sich das einjährige Berufkraut, ein Neophyt. Dringt es in naturnahe und schützenswerte Flächen ein, besteht die Gefahr, dass dies gefährdete, einheimische Pflanzen verdrängt und einen beträchtlichen Schaden im Bereich der Biodiversität verursacht. Das Berufskraut ist nicht zu verwechseln mit heimischen Berufkräutern oder den Kamillen. Das einjährige Berufskraut ist durchaus eine anschauliche Pflanze, weshalb man sie auch gerne gewähren lässt. Mit der Bekämpfung der Pflanze auf ihrem Grundstück leisten Sie einen wichtigen Beitrag. Das Einjährige Berufkraut lässt sich einfach samt Wurzeln ausreissen. Aus der Samenbank keimen aber noch über Jahre neue Pflanzen aus. Deshalb muss das Blühen und Fruchten der Art konsequent verhindert werden. Die einzelnen Pflanzen müssen im Kehricht entsorgt werden. Einmaliges Mähen hingegen fördert das Wachstum und verschlimmert die Situation. Blühendes Schnittgut muss sofort entsorgt werden, da die Samen durch eine Notreifung rasch reifen und eine Verbreitung so gefördert wird. Wir bitten die Betroffenen um eine umgehende sowie fachgerechte Entsorgung des Berufkrauts (Müllcontainer, nicht Grünabfuhr). Unsere einheimischen Pflanzen danken Ihnen für Ihren Einsatz.