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VORINFORMATION / Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Öf-fentliches Mitwirkungsverfahren

Im Sinne der Mitwirkung gemäss § 3 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen) werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in der Zeit vom 16. August 2021 bis zum 14. September 2021 öffentlich aufgelegt. Die Planungsunterlagen können in dieser Zeit auf der Homepage der Gemeinde oder während der Bürozeit auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zur Planungsvorlage können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Mitwirkungseingaben haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Einwendungen können erst im Rahmen des später folgenden Einwendungsverfahrens (öffentliche Auflage) gemacht werden.