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Aufstellschwimmbecken

Die Temperaturen steigen – ein Aufstellschwimmbecken im Garten ist da eine passende Gelegenheit für eine Abkühlung. Der Gemeinderat macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass (gemäss § 49 Abs. 1 lit. j) Bauverordnung) u. a. Aufstellschwimmbecken bis zu einer Aufstelldauer von 6 Monaten pro Kalenderjahr bewilligungsfrei sind. Sobald die Bauten länger als 6 Monate pro Kalenderjahr im Garten stehen bleiben oder bereits zu Beginn die Absicht besteht, das Schwimmbecken fest zu installieren, muss ein entsprechendes Baugesuch eingereicht werden.