Projektauflage Wasserbauprojekt Bustelbach Anpassung Durchlass Industriestrasse/Steinerstrasse
Im Jahr 2017 wurde das Projekt „Renaturierung Bustelbach“ umgesetzt. Der Durchlass, welcher die Steiner- bzw. Industriestrasse unterquert, war nicht Gegenstad dieses Projektes. Im Rahmen der Nachführung der Gefahrenkarte Hochwasser für die Gemeinden Münchwilen und Stein im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass das Terrain und der Strassenquerschnitt bei der Unterquerung der Steiner-/Industriestrasse (Schwachstelle „Mw111“) massgeblich verändert wurde. Diese Veränderungen haben zur Folge, dass bei der Schwachstelle „Mw11“ ausuferndes Wasser nicht wie bisher angenommen (Gefahrenkarte 2010) unterhalb des Durchlasses zurück in den Bach fliesst, sondern sowohl ost- und westwärts wegströmt. Diese Ausuferungen führen in der Industrie- und Gewerbezone und in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie in der Wohnzone zu Überflutungen. Das Ziel des Auftrags ist die Behebung der Schwachstelle Durchlass „Mw11“ mit geeigneten baulichen Massnahmen, sodass die heute bestehenden Schutzdefizite aufgehoben werden können. Die Projektpläne liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 13. August 2020 bis 11. September 2020, auf der Gemeindeverwaltung Münchwilen öffentlich auf und sind während den Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.