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Aktualisierung Landschaftsinventar mit Aufnahmen im Feld

Aktualisierung Landschaftsinventar mit Aufnahmen im Feld

Im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung soll das über 30 Jahre alte Inventar schützenswerter Naturobjekte überarbeitet und digitalisiert werden. Das Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz gibt den Gemeinden den Auftrag, eine Bestandesaufnahme von schutzwürdigen Landschaften, Landschaftselementen oder gefährdeten Pflanzen- und Tierarten zu erstellen. Es gilt, die Natur- und Landschaftswerte zu erkennen, zu benennen und mit zweckmässigen Mitteln zu bewahren resp. zu fördern. Das Instrument des Landschaftsinventars ist dafür geeignet und unterstützt bei der späteren Umsetzung in der Nutzungsplanung und dient der Vorbereitung von Schutzmassnahmen im Rahmen der Nutzungsplanung. Die im Landschaftsinventar bezeichneten Objekte werden als Grundlage für die Überarbeitung des Kulturlandplans verwendet. Für die Aktualisierung des Landschaftsinventars werden Daten zu Hecken, Mager- und Feuchtwiesen, Weiden, Hochstammanlagen, Einzelbäumen, Waldrändern und Fliessgewässern im Siedlungsgebiet und im Landwirtschaftsland erhoben. Dabei wird der Standort der Naturobjekte festgehalten und deren Qualität beurteilt. Die Feldaufnahmen erfolgen von Mai bis August 2020 und werden durch Fachpersonen der Firma PLANAR AG für Raumentwicklung durchgeführt.