Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 Ersatzwahl vom 17. Mai 2020 für ein Mitglied des Gemeinderates und des Vizeam-manns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren
Vizeammann Sabrina Keller hat auf den Termin der Ersatzwahl ihre Demission als Mitglied des Gemeinderates erklärt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat mit Schreiben vom 6. Februar 2020 den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt. Der Gemein-derat hat die Ersatzwahl auf den 17. Mai 2020 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 3. April 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei oder über die Homepage www.muenchwilen-ag.ch bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemelde-ten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemein-de wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a Abs. 2 GPR). Für den Gemeinderat und den Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).
Anmeldeformular_Ersatzwahl_Gemeinderat_Amtsperiode_2018/2021