Umzug via eUmzug
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat darüber informiert, dass am Umzugstermin von Ende März 2020 trotz der Corona-Situation festgehalten wird. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang, das eUmzug Portal (unten verlinkt) zu benutzen, um sich in ihrer alten Wohngemeinde ab- und in der neuen anzumelden.
Die Benützung dieser Plattform führt zu keinen Mehrkosten. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Einwohnerkontrolle Münchwilen wenden.