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Landumlegung Hofmattweg - Kostenverteilung

Gestützt auf § 78 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt die Kostenverteilung gemäss § 11 der Verordnung über Landumlegung, Grenzbereinigung und Enteignung (LEV) vom 24. August 2010 bis am 22. September 2010 in der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Bürozeit zur Einsichtnahme auf. Vertreter des Gemeinderats und des Planungsbüros stehen am 26. August 2010 zwischen 19:00 und 20:30 Uhr im Vereinszimmer der Gemeindekanzlei für Auskünfte zur Verfügung (Terminreservation erwünscht). Gegen diese Akten können die am Landumlegungsverfahren Beteiligten innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.