Holzschläge im Privatwald sind Sache der Privatwaldbesitzer. Grössere Schläge (ab 10 m³ pro Parzelle) sind bewilligungspflichtig. Die Schlagbewilligung erteilt der Gemeindeförster. In jedem Fall ist die Beratung für die Privatwaldbesitzer unentgeltlich. Holz das nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann durch den Forstbetrieb verkauft werden. Diese Aufwendungen werden dem Verkäufer verrechnet. Auskunft erteilt der Förster Stefan Landolt, Tel. 062 865 80 57 oder 079 647 37 95.
Forstbetrieb Thiersteinberg