Die Finanzverwaltung bittet darum, Guthaben für Leistungen und Lieferungen gegenüber der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde bis 10. Dezember 2010 unter Beilage eines Einzahlungsscheines in Rechnung zu stellen. Ebenso sind innert dieser Frist Forderungen für Spesen und Sitzungsgelder von Kommissionsmitgliedern und anderen Funktionären geltend zu machen.