Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2010 veröffentlicht. Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerbürgergemeindeversammlung wurden positiv gefasst und unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 03. Januar 2010 (gerechnet ab Publikation im Bezirksanzeiger). Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.
Anzahl Stimmberechtigte: 518, Teilnehmer: 65. Gefasste Beschlüsse: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2010, 2. Projektierung neues Wasserreservoir, Kreditbegehren von CHF 55’000, 3. Anpassung Tarifverordnung Wasser, Erhöhung der Anschlussgebühren und des Wasserzinses, 4. Aufnahme Tarifverordnung ins Abwasserreglement und Senkung des Abwasserzinses, 5. Genehmigung des Voranschlages 2011 mit Steuerfuss 96 %
Der Gemeinderat