Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Februar 2011 veröffentlicht. Sämtliche Beschlüsse der Einwohnerbürgergemeindeversammlung wurden positiv gefasst und unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 21. März 2011 (gerechnet ab Publikation im
Anzahl Stimmberechtigte: 519, Teilnehmer: 64. Gefasste Beschlüsse: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2010, 2. Planung Sanierung und Erweiterung Schulhaus; Kreditbegehren von CHF 315'000, 3. Auswirkung Verwaltungsanalyse; Anpassung Dienst- und Besoldungsreglement: Antrag Pensenerhöhung um 50 %
Der Gemeinderat
Die Traktanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung wurden ruhig und sachlich geführt. Zum Projektkredit Schulhaus wurden bereits viele Detailfragen gestellt, welche aber erst nach der Ausarbeitung des Projekts beantwortet werden können. Die 51 Ja-Stimmen sind ein deutliches Bekenntnis zum An- und Ausbau des Schulhauses wie auch zur Schule im Dorf. Beim Traktandum der Pensenerhöhung wurde angemerkt, dass eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden durchaus Sinn machen würde, vor allem in Fachbereichen wie Bau- oder Sozialwesen, ähnlich wie es bereits mit dem Steueramt Eiken-Münchwilen besteht. Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Stellvertretungen innerhalb der Kanzlei gewährleistet sind und Abwesenheiten wie Weiterbildungen, Ferien etc. abgefangen werden können und somit der Service Public auch in Zukunft gewährleistet ist. Mit 58 Ja-Stimmen wurde auch hier klar ausgedrückt, dass die Verwaltung im Dorf gestärkt werden soll. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die Münchwiler Bevölkerung klar zu ihrem Dorf bekennt.