Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlungsind in Rechtskraft erwachsen
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Februar 2011 am 22. März 2011 in Rechtskraft erwachsen.