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Lärmschutz

Gerade wenn die Tage länger werden

Der Frühling ist erwacht, die Tage werden länger, man will wieder draussen arbeiten. Trotzdem sind die Ruhezeiten zu beachten. Gemäss Polizeireglement der Gemeinden Unteres Fricktal ist der Lärmschutz wie folgt definiert: In Wohngebieten ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasenmäher, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört.