Anträge und Eingaben von Privaten, Vereinen und Kommissionen, welche im Voranschlag der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2012 berücksichtigt werden sollen, sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet bis spätestens 08. August 2011 einzureichen. Später eintreffende Eingaben können nicht mehr berücksichtigt werden.