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Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

ab 18. Juli 2011

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2011 am 18. Juli 2011 in Rechtskraft erwachsen.