Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2010 „Teiländerung Dell / Bau- und Nutzungsordnung“ wurde eine Gemeindebeschwerde eingereicht, welche erstinstanzlich abgewiesen worden ist. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde in 2. Instanz gutgeheissen. Dies bedeutet, dass der Gemeindeversammlungsbeschluss „Teiländerung Dell / Bau- und Nutzungsordnung“ vom 10. Juni 2010 aufgehoben ist.
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2010 „Teiländerung Dell / Bau- und Nutzungsordnung“ ist parallel zu dem erwähnten Verfahren das Referendum ergriffen worden, welches fristgerecht mit 67 Unterschriften zustande gekommen ist. Die Referendumsabstimmung ist aufgrund des Verwaltungsgerichtsentscheides hinfällig.