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Rechnungswesen

Forderungen bis zum 09.12.2011 einreichen

Die Finanzverwaltung bittet darum, Guthaben für Leistungen und Lieferungen gegenüber der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde bis 09. Dezember 2011 unter Beilage eines Einzahlungsscheines in Rechnung zu stellen. Ebenso sind innert dieser Frist Forderungen für Spesen und Sitzungsgelder von Kommissionsmitgliedern und anderen Funktionären geltend zu machen.