Rechnungswesen
Forderungen bis zum 13.01.2012 einreichen
Die Finanzverwaltung bittet darum, Guthaben für Leistungen und Lieferungen gegenüber der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde bis 13. Januar 2012 unter Beilage eines Einzahlungsscheines in Rechnung zu stellen.