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Rechnungswesen

Forderungen bis zum 13.01.2012 einreichen

Die Finanzverwaltung bittet darum, Guthaben für Leistungen und Lieferungen gegenüber der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde bis 13. Januar 2012 unter Beilage eines Einzahlungsscheines in Rechnung zu stellen.