Auf dem Friedhof Münchwilen ist die gesetzliche Grabesruhe von 25 Jahren bei den Erdbestattungsgräbern Nr. 128 – 134 abgelaufen. Gestützt auf Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes Münchwilen hat der Gemeinderat beschlossen, diese Gräber im Frühjahr 2012 aufzuheben. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Pflanzen und Grabsteine in der Zeit vom 12. bis 24. März 2012 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Räumungsfrist werden verbliebene Gegenstände (Bepflanzungen, Einfassungen, Schalen, Grabsteine, etc.) ohne Entschädigungsanspruch der Angehörigen durch die Gemeinde entsorgt. Die abgeräumten Grabreihen werden schliesslich anfangs April 2012 humusiert und mit Rasen bepflanzt.