Navigieren in Gemeinde Münchwilen

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer
Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr.Per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr).
Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang
mit Feuer Vorsicht geboten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe