Der Kanton Aargau hat per 1. Januar 2025 alle Grundstücke neu bewertet. Diese Neubewertung erfolgt aufgrund der Revision des Schätzungswesens und betrifft sowohl landwirtschaftliche als auch nicht-landwirtschaftliche Liegenschaften. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten in den nächsten Wochen eine Schätzungsverfügung des Kantons mit den neuen Werten und Einsprachemöglichkeit. Für Fragen zur Veranlagung oder zum Eigenmietwert steht das Gemeindesteueramt Eiken-Münchwilen gerne zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie unter www.ag.ch/anb25.