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Regionaler Sachplan Sisslerfeld und Kommunaler Gesamtplan Verkehr Sisslerfeldgemeinden / öffentliches Mitwirkungsverfahren

Nach der vorläufigen Beurteilung durch den Kanton und vor der Beschlussfassung durch die Gemeinderäte der vier Sisslerfeldgemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein wird gestützt auf § 3 BauG die öffentliche Mitwirkung der zwei behördenverbindlichen Planungsinstrumente «regionaler Sachplan Sisslerfeld» und «Kommunaler Gesamtplan Verkehr Sisslerfeldgemeinden» durchgeführt. Die für die jeweilige Gemeinde relevanten Dokumente liegen vom 11. April 2024 bis 10. Mai 2024 bei den Gemeindeverwaltungen der vier Sisslerfeldgemeinden auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Die Dokumente sind während der erwähnten Auflagefrist auf der Kanzlei einsehbar.

Regionaler Sachplan 

Kommunaler Gesamtplan Verkehr

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich bei den Gemeinderatsgremien eingereicht werden (Adressen nachfolgend) und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Hinweise und Vorschläge sind für die zwei Planungsinstrumente «regionaler Sachplan Verkehr» und «Kommunaler Gesamtplan Verkehr Sisslerfeldgemeinden» separat einzureichen. (Gemeinderat Münchwilen, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen)