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Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien

Es sind nur der Gemeindeschreiber sowie die Stellvertreterin ermächtigt Beglaubigungen auszustellen. Deshalb ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich!

Unterschriftsbeglaubigung

  • Unbedingt das Formular erst am Schalter unterschreiben!
  • Sie müssen persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen können 
  • Die Kosten belaufen sich auf Fr. 20.00

Beglaubigung von Kopien

  • Das Orginaldokument muss mitgebracht werden
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen
  • Die Kosten belaufen sich auf Fr. 5.00 

Zuständige Abteilung