Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Es sind nur der Gemeindeschreiber sowie die Stellvertreterin ermächtigt Beglaubigungen auszustellen. Deshalb ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich!
Unterschriftsbeglaubigung
- Unbedingt das Formular erst am Schalter unterschreiben!
- Sie müssen persönlich am Schalter erscheinen und sich ausweisen können
- Die Kosten belaufen sich auf Fr. 20.00
Beglaubigung von Kopien
- Das Orginaldokument muss mitgebracht werden
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen
- Die Kosten belaufen sich auf Fr. 5.00
Zuständige Abteilung