Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Vor der Anmeldung auf dem Einwohnerdienst müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 17 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) vom 18. November 2008 (SAr 122.200) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen.
SchweizerInnen
Heimatschein
Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
Krankenkassennachweis
Familienbüchlein / Familienausweis
Abmeldebescheinigung (bei Zuzug vom Ausland)
AusländerInnen
Pass oder Personalausweis
Ausländerausweis (sofern vorhanden)
aktuelles Passfoto (bei Zuzug vom Ausland bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
Krankenkassennachweis
Arbeitsvertrag
Geburtsurkunde
Abmeldebescheinigung (bei Zuzug vom Ausland)