Navigieren in Gemeinde Münchwilen

Anmeldung

Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Vor der Anmeldung auf dem Einwohnerdienst müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 17 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) vom 18. November 2008 (SAr 122.200) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen.

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung am Schalter

SchweizerInnen

Heimatschein
Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
Krankenkassennachweis
Familienbüchlein / Familienausweis
Abmeldebescheinigung (bei Zuzug vom Ausland)

AusländerInnen

Pass oder Personalausweis
Ausländerausweis (sofern vorhanden)
aktuelles Passfoto (bei Zuzug vom Ausland bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
Kopie Mietvertrag / Bestätigung der Verwaltung
Krankenkassennachweis
Arbeitsvertrag
Geburtsurkunde
Abmeldebescheinigung (bei Zuzug vom Ausland)

Zuständige Abteilung