Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 20265 werden im Mai verschickt. Bitte melden Sie sich bis am 28. April 2026, falls Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen. Gemäss Regierungsratsbeschluss beträgt die Hundetaxe CHF 120.00 und ist innert 30 Tagen zu begleichen. Weiter werden die Hundehalterinnen und Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass es Pflicht ist, sämtliche Änderungen, die den Hund betreffen (Kauf, Verkauf, Umzug, Tod usw.), an die Hundedatenbank AMICUS, Bern, Tel. 0848 777 100, (www.amicus.ch) zu melden. Eine Neuregistrierung kann nur über eine schweizerische Tierpraxis durchgeführt werden. Alle Änderungen müssen ebenfalls der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Für die Anmeldung eines Hundes muss der Impfausweis vorgelegt werden. Ebenso müssen Ersthundehalter sich bei der Gemeinde registrieren lassen, erst danach kann der Hund beim Tierarzt gechipt werden.