Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 sowie § 35 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Bauprojekt und der entsprechende Beitragsplan für die Erschliessung Gässli vom 23. Februar 2026 bis 24. März 2026 während den ordentlichen Bürozeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die durch die Strassenerstellung bedingten Veränderungen sind im Gelände profiliert. Dazu ist das Betreten der angrenzenden Grundstücke erforderlich. Allfällige Einwendungen gegen das Bauprojekt sowie Einsprachen gegen den Beitragsplan sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, getrennt für Bauprojekt und Beitragsplan, einzureichen. Einwendungen und Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.