Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958 und die dazugehörende Verordnung über die Strassensignalisation vom 05. September 1979 (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Münchwilen, Hofmattweg:
· bei beiden Einmündungen Hofmattstrasse: Signalisation „Sackgasse“ (Signal Nr. 4.09)
· bei Verengung beim Dorfbach: 2 Absperrpfosten
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt am 27. Januar 2012 bis am 27. Februar 2012 beim Gemeinderat, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Gemeinderat